Beim Import/Export muss die VO 833/2014 Anhang XXIII beachtet werden. Dort sind die Warentarifnummern aufgeführt, die weder Importiert noch Exportiert werden dürfen. Beim Export ist weiterhin eine Grenze für Luxusgüter von 50.000.-€ Netto zu beachten. Bei PKW´s möchte der Zoll immer eine Einkaufsrechnung bei Autohändlern vorgelegt bekommen. Eine Prüfung der Complience-Listen (Terror-Listen/Sanktionierte Personen + Firmen) wird zusätzlich von uns durchgeführt.